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   BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82 (S)   

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https://dejure.org/1982,1911
BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82 (S) (https://dejure.org/1982,1911)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1982 - 3 StR 111/82 (S) (https://dejure.org/1982,1911)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 3 StR 111/82 (S) (https://dejure.org/1982,1911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als Milderungsgrund wegen Selbstverständlichkeit der Straffreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80

    Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Insoweit kann nicht außer Betracht bleiben, dass das Amtsgericht bei seinen Ausführungen zur Strafzumessung, "beim Angeklagten hätten sich keinerlei strafmildernde Gesichtspunkte ergeben" (UA S.11), ersichtlich übersehen hat, dass dieser bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, was regelmäßig zugunsten eines Beschuldigten zu werten ist (BGH StV 1983, 237; 1984, 71; 1996, 205; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Zwar darf bisherige Unbestraftheit nach der Rechtsprechung des BGH nicht jede Bedeutung abgesprochen werden und ist deswegen grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen (z.B. BGH, Beschl. v. 26.06.1982 - 3 StR 111/82 (S), StV 1983, 237, juris; BGH, Beschl. v. 02.11.1995 - 5 StR 606/95, StV 1996, 205, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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